Wegweisendes EuGH-Urteil
In einem lang erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei DSGVO-Verstößen konkretisiert. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich.
Kernaussagen des Urteils
Der EuGH hat folgende zentrale Punkte geklärt:
- Ein DSGVO-Verstoß allein begründet noch keinen Schadensersatzanspruch
- Es muss ein konkreter Schaden entstanden sein (materiell oder immateriell)
- Die Beweislast für den Schaden liegt beim Betroffenen
- Aber: Die Hürden für immaterielle Schäden sind niedrig
"Der Begriff des immateriellen Schadens ist weit auszulegen. Ein bloßes Unbehagen ohne nachgewiesene negative Folgen reicht jedoch nicht aus."— EuGH Rs. C-300/21
Was bedeutet das für Betroffene?
Kontrollverlust = Schaden
Der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten kann einen immateriellen Schaden darstellen.
Keine Bagatellgrenze
Es gibt keine Mindesthöhe für Schadensersatz. Auch geringe Beträge können eingeklagt werden.
Beweiserleichterung
Bei typischen DSGVO-Verstößen wird ein Schaden oft vermutet.
Praktische Auswirkungen
Für die Praxis bedeutet das Urteil:
- Betroffene sollten ihre Gefühle und Sorgen dokumentieren
- Auch zeitlicher Aufwand kann als Schaden geltend gemacht werden
- Unternehmen werden Datenschutz ernster nehmen
- Sammelklagen werden einfacher durchzusetzen
Fazit
Das EuGH-Urteil ist ein wichtiger Schritt für den Datenschutz in Europa. Wenn Ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden, haben Sie gute Chancen auf Schadensersatz. Unser Team hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.