Wegweisendes EuGH-Urteil

In einem lang erwarteten Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche bei DSGVO-Verstößen konkretisiert. Das Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern erheblich.

Kernaussagen des Urteils

Der EuGH hat folgende zentrale Punkte geklärt:

  • Ein DSGVO-Verstoß allein begründet noch keinen Schadensersatzanspruch
  • Es muss ein konkreter Schaden entstanden sein (materiell oder immateriell)
  • Die Beweislast für den Schaden liegt beim Betroffenen
  • Aber: Die Hürden für immaterielle Schäden sind niedrig
"Der Begriff des immateriellen Schadens ist weit auszulegen. Ein bloßes Unbehagen ohne nachgewiesene negative Folgen reicht jedoch nicht aus."— EuGH Rs. C-300/21

Was bedeutet das für Betroffene?

1

Kontrollverlust = Schaden

Der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten kann einen immateriellen Schaden darstellen.

2

Keine Bagatellgrenze

Es gibt keine Mindesthöhe für Schadensersatz. Auch geringe Beträge können eingeklagt werden.

3

Beweiserleichterung

Bei typischen DSGVO-Verstößen wird ein Schaden oft vermutet.

Praktische Auswirkungen

Für die Praxis bedeutet das Urteil:

  • Betroffene sollten ihre Gefühle und Sorgen dokumentieren
  • Auch zeitlicher Aufwand kann als Schaden geltend gemacht werden
  • Unternehmen werden Datenschutz ernster nehmen
  • Sammelklagen werden einfacher durchzusetzen

Fazit

Das EuGH-Urteil ist ein wichtiger Schritt für den Datenschutz in Europa. Wenn Ihre Daten missbräuchlich verwendet wurden, haben Sie gute Chancen auf Schadensersatz. Unser Team hilft Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen.