Einführung
Der DSGVO-Auskunftsanspruch nach Artikel 15 ist eines der wichtigsten Rechte, die Ihnen als Verbraucher im digitalen Zeitalter zustehen. Mit diesem Recht können Sie von jedem Unternehmen erfahren, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert sind.
In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen alles, was Sie über den Auskunftsanspruch wissen müssen – von den rechtlichen Grundlagen bis hin zu praktischen Tipps für die Durchsetzung.
Rechtsgrundlage
Der Auskunftsanspruch ist in Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt. Diese EU-Verordnung gilt seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und gibt Ihnen weitreichende Rechte.
"Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden."— Art. 15 Abs. 1 DSGVO
Welche Informationen müssen Sie erhalten?
Unternehmen müssen Ihnen folgende Informationen mitteilen:
- Welche Daten über Sie gespeichert sind
- Die Verarbeitungszwecke
- Die Kategorien der Empfänger
- Die geplante Speicherdauer
- Die Herkunft der Daten
- Ob automatisierte Entscheidungsfindung stattfindet
Voraussetzungen
Für einen wirksamen Auskunftsanspruch müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Identifizierbarkeit
Sie müssen sich gegenüber dem Unternehmen identifizieren können.
Schriftliche Anfrage
Die Anfrage sollte schriftlich (per E-Mail oder Brief) erfolgen.
Konkrete Adressierung
Richten Sie die Anfrage an den Verantwortlichen oder Datenschutzbeauftragten.
Fristen beachten
Unternehmen haben nach Eingang Ihrer Anfrage maximal 30 Tage Zeit zu antworten. Diese Frist kann in komplexen Fällen um weitere 60 Tage verlängert werden – darüber müssen Sie aber informiert werden.
Fazit
Der DSGVO-Auskunftsanspruch ist ein mächtiges Instrument zum Schutz Ihrer persönlichen Daten. Nutzen Sie dieses Recht, um Transparenz über die Verarbeitung Ihrer Daten zu erhalten und Ihre Privatsphäre zu schützen.